Schluss mit den WKO Zwangsbeiträgen – jetzt wehren wir uns!
Unterstützen Sie die AFWK dabei, Verschwendung aufzudecken, Transparenz einzufordern und die Interessen der Wirtschaftstreibenden endlich wirksam zu vertreten. Wir zahlen. Die WKO entscheidet. Damit muss Schluss sein. Millionen an Pflichtbeiträgen verlangen Kontrolle. Helfen Sie uns, Ausgaben, Privilegien und undurchsichtige Strukturen öffentlich zu überprüfen.

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Es ist ein grundlegender Denkfehler im System: Wir Unternehmer werden oft wie Bittsteller behandelt, dabei sind wir die alleinigen Finanziers. Jeder Angestellte der Wirtschaftskammer ist im Grunde unser Mitarbeiter, bezahlt von unseren Zwangsgebühren. Wir finanzieren bereits einen riesigen, hochbezahlten Beamtenapparat.
Trotzdem steht im Kärntner Handel ein Rechenmodell im Raum, bei dem eine einzelne – eigentlich unbezahlte – ehrenamtliche Obmann-Funktion mit bis zu 96.000 Euro über fünf Jahre vergoldet wird. Und das, ohne dass uns als Beitragszahlern echte Leistungsnachweise vorgelegt werden. Für bezahlte Angestellte brauchen wir nicht noch einmal teure Funktionäre doppelt zu finanzieren! www.afwk.at
Von 1.000 Betrieben ziehen vielleicht zehn einen echten Nutzen aus der Kammer – aber alle müssen die Zeche zahlen. Wir wissen: Als Unternehmerin oder Unternehmer gehört Ihre Zeit Ihrem Betrieb, Ihren Kunden und Ihrer Familie. Niemand hat im harten Arbeitsalltag die Ressourcen, sich durch Paragraphen zu wühlen, Informationsfreiheitsanträge zu stellen und vor Gericht gegen den Kammer-Apparat anzutreten.
Genau dafür gibt es die AFWK und den Verein Bürgerschutz. Wir sind Ihr juristischer und strategischer Arm. Sie machen ungestört Ihren Job, wir machen unseren: Wir decken auf, fordern Akten an, zwingen das System zur Transparenz und räumen endlich auf. www.afwk.at
Unsere Forderungen für den nächsten Wahlkampf sind glasklar und nicht verhandelbar: Die Zwangsmitgliedsbeiträge müssen um mindestens 50 % drastisch reduziert werden. Zudem müssen ausufernde Gehälter für sogenannte „ehrenamtliche“ Funktionäre restlos gestrichen werden. Eine Kammer, die zwei Milliarden Euro an Rücklagen hortet, braucht nicht noch mehr von Ihrem hart erarbeiteten Geld.
Um dieses System ins Wanken zu bringen, brauchen wir keine Almosen, sondern ein gemeinsames Investment in unsere Freiheit. Mit Ihrem finanziellen Beitrag finanzieren wir die Anwalts-, Recherche- und Verfahrenskosten. Werden Sie Teil der Transparenz-Offensive – denn nur GEMEINSAM SIND WIR STARK! www.afwk.at
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Zusätzliche Informationen
Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer haben neben Betrieb, Mitarbeitenden, Kunden und Familie weder die Zeit noch die juristischen Ressourcen, umfangreiche Akten und Beschlusswege selbst zu prüfen.
AFWK und der Verein Bürgerschutz bündeln diese Arbeit: Unterlagen werden beschafft, geordnet, verglichen, rechtlich eingeordnet und so aufbereitet, dass Ergebnisse für Betroffene und Öffentlichkeit nachvollziehbar werden.
Damit dieses Engagement juristisch, mental und zeitlich durchgehalten werden kann, braucht es viele Unterstützerinnen und Unterstützer. Nur gemeinsam lässt sich aus einzelnen Fragen eine dauerhafte, unabhängige Aufklärungsarbeit machen.
Nach Darstellung der Antragstellerseite ist für eine Funktion eine monatliche Größenordnung von rund 1.600 Euro zu prüfen. Die vollständigen Zahlungs- und Beschlussunterlagen liegen gerade nicht abschließend vor; sie sind Gegenstand des Informationsbegehrens.
Der Rechenweg ist einfach und offen: 1.600 Euro pro Monat × 12 Monate = 19.200 Euro pro Jahr; × 5 Jahre = 96.000 Euro. Wir behaupten damit weder eine rechtswidrige Zahlung noch, dass eine bestimmte Person diesen Gesamtbetrag erhalten hat.
Zu klären sind Aufgaben, tatsächlicher Zeitaufwand, Verantwortung, Beschlussgrundlage und Kontrolle. Spenden ermöglichen es, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, zu ordnen und rechtlich prüfen zu lassen.
Spenden finanzieren insbesondere Akten- und Dokumentenbeschaffung, Informationsfreiheitsanträge, juristische Prüfung, Beschwerden und Verfahren, Recherche, Datenanalyse, nachvollziehbare Veröffentlichungen sowie die technische Infrastruktur der Aufklärungsplattform.
Ergeben sich nach sorgfältiger Prüfung konkrete Anhaltspunkte für eine zweckwidrige oder rechtswidrige Mittelverwendung, lassen wir diese juristisch bewerten und prüfen geeignete rechtliche Schritte. Bis dahin bleiben offene Fragen offene Fragen - keine Vorverurteilung.
Eine Spende garantiert weder einen bestimmten Verfahrensausgang noch die Feststellung eines Fehlverhaltens. Eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit wird nicht zugesagt; maßgeblich sind die individuellen Voraussetzungen und die jeweils geltenden steuerlichen Regeln.
Unterstützungen erfolgen einmalig über PayPal an den auf dieser Seite ausgewiesenen Zahlungsempfänger. Das Dauerprojekt hat kein Enddatum; es gibt keinen öffentlichen Spendenstand und keine öffentliche Spenderliste.
Schon 10 Euro helfen bei Dokumenten, Recherche und laufender rechtlicher Vorbereitung. Wer mehr geben kann, stärkt den Handlungsspielraum; wer weniger geben kann, setzt ebenso ein wichtiges Zeichen für Transparenz.
Transparenz entsteht nicht von selbst. Unterstützen Sie die unabhängige Aufklärungsarbeit von AFWK und dem Verein Bürgerschutz - damit Pflichtbeiträge, Beschlüsse und Leistungen anhand von Fakten geprüft werden können.
Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die damit verbundenen Umlagen sind gesetzlich vorgegeben. Nach § 123 Abs. 7 WKG ist die Grundumlage für die Mitgliedschaft je Fachgruppe zu entrichten; Mitgliedschaften in mehreren Fachgruppen können daher zu mehreren Grundumlagen führen.
AFWK setzt sich politisch für die Abschaffung beziehungsweise grundlegende Reform verpflichtender Kammerumlagen und für eine freiwillige, transparente Interessenvertretung ein. Das ist ein Reformziel - keine Behauptung, jede bestehende Vorschreibung sei rechtswidrig.
Solange Beiträge verpflichtend eingehoben werden, muss ihre Verwendung besonders nachvollziehbar sein. Ihre Unterstützung hilft, Beschlüsse, Budgets und Kontrollwege anhand von Unterlagen statt anhand von Vermutungen zu beurteilen.
Am 15. April 2026 beantragte eine WKO-Mitgliedsgesellschaft Zugang zu vorhandenen Aufzeichnungen über Funktionsentschädigungen, Aufwandsersätze, Beschlüsse, Freigaben, Zahlungen und Kontrollmechanismen. Nach den vorliegenden Akten wurden zahlreiche Punkte nicht gewährt; der Bescheid stützte sich unter anderem auf die Annahme einer offenbaren Missbräuchlichkeit.
Dagegen wurde Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten erhoben. Verlangt wird eine objektbezogene Prüfung sowie - wo vollständige Offenlegung nicht möglich ist - Schwärzung, Aggregation, Teilzugang oder eine nachvollziehbare Negativauskunft. Das Gericht entscheidet unabhängig; der Ausgang ist offen.
Informationsrechte durchzusetzen bindet Zeit und juristische Ressourcen. Spenden helfen, Schriftsätze, Aktenaufbereitung, Rechtsberatung und eine sachliche Veröffentlichung der Ergebnisse zu finanzieren.
Beschlüsse und Geldflüsse: Zu prüfen sind beschlossene und tatsächlich ausbezahlte Beträge, Zahlungszeitpunkte, Budgetpositionen, Empfängerfunktionen, Genehmigungen und Freigabewege - datenschutzkonform, nötigenfalls geschwärzt oder aggregiert.
Tätigkeit und Angemessenheit: Erforderlich sind nachvollziehbare Angaben zu Aufgaben, Terminen, Zeitaufwand, Verantwortung, Tätigkeitsberichten, Leistungsnachweisen und den dokumentierten Überlegungen zur Höhe einer Entschädigung.
Zusatzkosten: Auch Aufwandsersätze, Reisekosten, Vortragshonorare oder gesonderte Aufträge sind getrennt zu prüfen, sofern sie bestehen. Ihre Existenz oder Höhe wird hier nicht behauptet; gefordert wird eine vollständige und überprüfbare Antwort.
1. ZWANGSMITGLIEDSCHAFT UND DAS FUNDAMENTALE RECHT AUF TRANSPARENZ
Mit dem heutigen Datum, dem 26. Juli 2026, rückt ein strukturelles Problem der gesetzlichen Interessenvertretung in Österreich erneut in den Fokus: der Umgang mit verpflichtenden Kammerumlagen. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist bei entsprechender Branchenzuordnung gesetzlich gezwungen, Mitglied der Wirtschaftskammer zu sein und Zwangsmitgliedsbeiträge zu entrichten. Aus dieser Pflicht zur Zahlung ergibt sich jedoch in einer modernen Demokratie unweigerlich das Recht der zahlenden Mitglieder, genau zu erfahren, was mit diesen Geldern geschieht. Trotz dieser logischen und rechtlichen Notwendigkeit zeigt die aktuelle Praxis, dass Unternehmern so gut wie keine proaktiven Transparenzmöglichkeiten eingeräumt werden, wenn es um die detaillierte Mittelverwendung auf Gremienebene geht.
2. DAS INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) ALS BLOCKIERTES KONTROLLINSTRUMENT
Um eben diese Informationslücke zu schließen, sollte das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als wesentliches Werkzeug für Bürger und Zwangsbeitragszahler dienen. Es verpflichtet Körperschaften des öffentlichen Rechts – und damit auch die Wirtschaftskammer –, Auskunft über vorhandene Aufzeichnungen und finanzielle Gebarungen zu erteilen. Doch anstatt das Gesetz als Chance für mehr Vertrauen und echte Serviceorientierung zu begreifen, wird es in der behördlichen Praxis offenbar als Bedrohung wahrgenommen. Anfragen nach dem IFG werden nicht als legitimes Interesse an der eigenen Interessenvertretung verstanden, sondern mit enormem bürokratischem Aufwand abgewehrt.
3. KONKRETE AUFKLÄRUNGSANTRÄGE DURCH ROBERT GRAF UND DEN VEREIN BÜRGERSCHUTZ
Um die finanzielle Gebarung in Kärnten stellvertretend für viele Betriebe auf den Prüfstand zu stellen, wurden unter der Federführung von Robert Graf und dem Verein Bürgerschutz über die WKO-Mitgliedsgesellschaft Mastermind Innovation Limited formelle IFG-Anträge gestellt. Das Ziel dieser Anträge war schlichtweg die Nachvollziehbarkeit: Es ging um die Offenlegung von Voranschlägen, Rechnungsabschlüssen, Kontrollmechanismen und konkreten Funktionärsentschädigungen in bestimmten Gremien. Diese Fragen sind weder ehrenrührig noch geheimhaltungsbedürftig, sondern der absolute Mindeststandard bei der Verwendung von treuhänderisch verwalteten Pflichtbeiträgen.
4. DER VERSUCH EINES KONSTRUKTIVEN DIALOGS MIT WKO-PRÄSIDENT JÜRGEN MANDL
Bevor der juristische Konflikt eskalierte, suchte Robert Graf den direkten und persönlichen Dialog. In einem persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Kärnten, Jürgen Mandl, wurden die Themen der fehlenden Transparenz und der unklaren Funktionärsentschädigungen detailliert erörtert. Die Intention dieses Austauschs war es, eine kooperative Lösung im Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer zu finden, aufklärerisch zu wirken und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. Nach diesem Gespräch bestand durchaus die berechtigte Hoffnung, dass von Seiten der WKO-Führung ein ehrlicher Wille zur Aufarbeitung und Offenlegung signalisiert würde.
5. DIE ABRUPTE WENDE: AUSKUNFTSVERWEIGERUNG UND DER VORWURF DES RECHTSMISSBRAUCHS
Die Ernüchterung folgte jedoch rund zwei Wochen später. Anstatt der erhofften transparenten Antworten erhielt die antragstellende Gesellschaft einen behördlichen Negativbescheid, für dessen inhaltliche und institutionelle Ausrichtung WKO-Präsident Jürgen Mandl als oberster Repräsentant der Landeskammer die Verantwortung trägt. Die Argumentation der Behörde: Die gestellten Fragen seien ein „Rechtsmissbrauch“. Allein der Umstand, dass ein zahlendes Mitglied detailliert wissen möchte, wofür die eigenen Zwangsgebühren ausgegeben werden, wurde juristisch als unzulässige Behelligung der Behörde umgedeutet. Diese Vorgehensweise gleicht einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr.
6. ASYMMETRISCHER RESSOURCENEINSATZ ZUR VERHINDERUNG VON ANTWORTEN
Besonders problematisch aus Sicht der Beitragszahler ist der Umstand, dass bei der Abwehr dieser Informationsanträge offensichtlich weder Zeit noch Kosten eine Rolle spielen. Die Wirtschaftskammer nutzt genau jene Zwangsbeiträge der Mitglieder, um komplexe juristische Abwehrstrategien und Bescheide zu formulieren, die einzig dem Zweck dienen, Anträge abzuschmettern. Während der einfache Unternehmer in der Krise jeden Cent umdrehen muss, leistet sich das Kammersystem einen massiven rechtlichen Aufwand, um zu verhindern, dass die Mitglieder erfahren, was mit ihrem Geld geschieht.
7. DAS HOCHDOTIERTE EHRENAMT: EIN 96.000-EURO-RECHENMODELL OHNE LEISTUNGSNACHWEIS
Im Zentrum der inhaltlichen Kritik steht eine spezifische Kontrollfrage: Laut dem Wirtschaftskammergesetz (WKG) ist die Funktion eines Obmanns grundsätzlich ehrenamtlich und somit unbezahlt. Dennoch steht bei Spitzenfunktionen im Kärntner Handel eine Größenordnung von monatlich 1.600 Euro oder mehr im Raum. Hochgerechnet auf eine fünfjährige Funktionsperiode ergibt dies ein Rechenmodell von über 96.000 Euro. Es ist den beitragszahlenden Mitgliedern völlig unverständlich, wie eine solche Summe für ein Ehrenamt ohne lückenlose, öffentlich einsehbare Stunden- und Leistungsnachweise ausbezahlt werden kann. Selbst innerhalb der betroffenen Gremien scheint es kaum Transparenz darüber zu geben, welche konkreten Gegenleistungen für diese Gelder erbracht werden.
8. INTRANSPARENZ BEI ZUSATZKOSTEN, SPESEN UND FAHRTABRECHNUNGEN
Neben den Fixbezügen drängt sich eine weitere finanzielle Blackbox auf. Nach vorliegenden Indizien fallen bei solchen Funktionen zusätzlich noch gesonderte Fahrtspesen, Hotelübernachtungen und Taggelder an, die gesondert abgerechnet werden. Wenn eine ehrenamtliche Funktion bereits mit 1.600 Euro monatlich pauschal abgegolten wird, bedarf jede darüber hinausgehende Spesenabrechnung einer besonders strengen und vor allem unabhängigen Prüfung. Auch hier verweigert die Kammer unter dem Deckmantel des vermeintlichen Rechtsmissbrauchs die punktuelle Offenlegung dieser Abrechnungen.
9. DER VERDACHT DER MANDATSTRÄGERABGABE: FLIEßEN ZWANGSGEBÜHREN AN DEN WIRTSCHAFTSBUND?
Zusätzlich zu diesen Summen muss ein tiefgreifendes politisches und rechtliches System auf den Prüfstand gestellt werden. Es besteht der historisch und medial oft dokumentierte Verdacht, dass Funktionäre, die über Fraktionen wie den Wirtschaftsbund lukrative Posten erhalten, einen fixen Anteil – oft rund 10 Prozent ihrer Einnahmen – als sogenannte Mandatsträgerabgabe an ihre parteipolitische Heimat abführen müssen. Trifft dies auf die betroffenen Gremien zu, würde dies bedeuten, dass die von allen Mitgliedern erhobenen Zwangsgebühren über den Umweg der Funktionärsentschädigungen direkt in die Kassen einer politischen Fraktion fließen. Diese Frage zwingend zu klären, ist kein Rechtsmissbrauch, sondern eine demokratische Pflicht.
10. DER UNAUSWEICHLICHE WEG VOR DAS LANDESVERWALTUNGSGERICHT
Weil die Wirtschaftskammer Kärnten diese essenziellen Fragen nicht freiwillig beantwortet, bleibt der Zivilgesellschaft und den betroffenen Unternehmern nur noch der Gang vor die Gerichte. Mit der Einbringung der Bescheidbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten wird nun eine unabhängige richterliche Instanz klären müssen, ob die Mauer des Schweigens rechtmäßig ist. Der Verein Bürgerschutz und die AFWK werden diesen Weg konsequent weitergehen, bis gerichtlich festgestellt ist, dass Transparenz bei Zwangsbeiträgen kein Gnadenakt der Kammer, sondern ein unumstößliches Grundrecht jedes einzelnen Unternehmers ist.
https://plusfund.org/unterstuetzen/afwk
Stand: 26. Juli 2026
Nach der vorläufigen Auswertung der Gesprächsunterlagen wurden offene Fragen zur Höhe, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Funktionsentschädigungen bereits mit dem Kärntner Wirtschaftskammerpräsidenten Jürgen Mandl angesprochen. In der vorliegenden Kommunikation wurde auf die Eigenständigkeit beziehungsweise Zuständigkeit des betroffenen Gremiums verwiesen.
Daraus folgt kein persönlicher Schuldvorwurf und keine Behauptung einer persönlichen rechtlichen Verantwortlichkeit. Gremienautonomie kann sachlich relevant sein, beantwortet aber noch nicht, welche organisatorischen Kontroll- und Aufsichtsmechanismen bestehen.
Die legitime institutionelle Frage an Jürgen Mandl, Präsidium, Direktion und zuständige Gremien lautet deshalb: Wer stellt sicher, dass beitragsfinanzierte Zahlungen beschlossen, dokumentiert, geprüft und gegenüber den Mitgliedern nachvollziehbar erklärt werden?
Häufige Fragen
AFWK – Allianz für Wirtschaft und Kammertransparenz Unabhängige Wählergruppe von Wirtschaftskammermitgliedern Die Alternative für die Wirtschaftskammer
AFWK steht für „Alternative für die Wirtschaftskammer“. Gemeinsam mit dem Verein Bürgerschutz setzt sich die Initiative für transparente Mittelverwendung, nachvollziehbare Kontrolle und eine Reform bis hin zu einer freiwilligen Interessenvertretung ohne verpflichtende Kammerumlagen ein.
Nein. AFWK ist als Dauerprojekt angelegt. Unterstützungen erfolgen einmalig über PayPal; es gibt keinen öffentlichen Gesamtspendenstand und keine öffentliche Spenderliste.
Mitgliedschaft und Kammerumlagen beruhen auf gesetzlichen Vorgaben und sind für betroffene Unternehmen nicht freiwillig. „Pflichtbeiträge“ ist die sachliche Bezeichnung; „Zwangsgebühren“ beschreibt die politische Kritik von AFWK an dieser verpflichtenden Finanzierung. Das Reformziel ist eine freiwillige und transparente Interessenvertretung.
Weil die Transparenzfragen nach den vorliegenden Gesprächsunterlagen bereits auf Leitungsebene angesprochen wurden. Daraus wird keine persönliche Verantwortlichkeit abgeleitet. Gefragt wird, welche politische, organisatorische und aufsichtsbezogene Verantwortung die Kammerleitung für Transparenz und nachvollziehbare Mittelverwendung trägt.
Rechtliche Schritte werden geprüft und nur dann gesetzt, wenn Unterlagen und juristische Bewertung dafür eine tragfähige Grundlage ergeben. Ein bestimmter Ausgang wird nicht versprochen. Ziel ist sachliche Klärung, nicht Vorverurteilung.
Ja. Manche unterstützen mit 10 Euro, andere mit mehr oder weniger. Jeder Beitrag hilft, laufende Recherche, Dokumentenarbeit und rechtliche Vorbereitung zu finanzieren.
Eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit wird nicht zugesagt. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Voraussetzungen und die jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen oder lassen Sie sich beraten.
Gemeinsam schaffen wir eine unabhängige Alternative, die nicht dem Kammerapparat, sondern den Unternehmerinnen und Unternehmern verpflichtet ist.
DEIN BEITRAG. DEIN GELD. DEIN RECHT AUF TRANSPARENZ.
Unterstützen Sie unseren Einsatz für nachvollziehbare Kosten, sparsame Strukturen und eine Wirtschaftskammer, die ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegt.
DIE WIRTSCHAFTSKAMMER KONTROLLIERT SICH SELBST – WIR KONTROLLIEREN DIE WIRTSCHAFTSKAMMER.
Mit Ihrer Spende finanzieren wir Recherche, rechtliche Verfahren und den Aufbau einer unabhängigen Wählergruppe für echte Veränderung.
„Wir zahlen. Die WKO entscheidet. Damit muss Schluss sein.“
Für Akten- und Dokumentenbeschaffung, Informationsfreiheitsanträge, juristische Prüfung, Beschwerden und Verfahren, Recherche, Datenanalyse, Veröffentlichung nachvollziehbarer Ergebnisse und die technische Infrastruktur der Aufklärungsplattform.
Die 96.000 Euro sind ein offengelegtes Rechenmodell: 1.600 Euro pro Monat × 12 Monate × 5 Jahre. Die Zahl verdeutlicht die Größenordnung einer zu prüfenden monatlichen Entschädigung; sie ist keine Behauptung, dass eine bestimmte Person diesen Gesamtbetrag tatsächlich erhalten hat.
Nein. Die vollständigen Zahlungs-, Beschluss- und Leistungsunterlagen liegen nach dem derzeitigen Stand nicht abschließend vor und sind gerade Gegenstand der Aufklärungs- und Informationsarbeit. Deshalb wird die Zahl ausdrücklich als Prüfannahme und Rechenmodell bezeichnet.
Ehrenamt bedeutet eigentlich Dienst an der Gemeinschaft, doch im Kammersystem Kärnten wird daraus eine lukrative Geldquelle aus Pflichtbeiträgen! Im Fünfjahresmodell stehen für eine einzige Obmann-Funktion 96.000 Euro im Raum – völlig ohne lückenlose Stundenzettel oder Tätigkeitsnachweise. Welcher hart arbeitende Betreiber versteht noch, warum ein unbezahlter Posten plötzlich mit Tausenden Euro Beitragsgeld vergoldet wird? Wer nachfragt, wird von der Kammer prompt mit Anwälten abgeblockt!
Gegenüberstellung: Wahres Ehrenamt vs. Kammer-Gage
96.000 EURO FÜR EIN „EHRENAMT“? WIESO KASSIERT EIN WKO-OBMANN OHNE JEDEN LEISTUNGSNACHWEIS?
Tausende Österreicher engagieren sich täglich echt ehrenamtlich – ohne dafür einen Cent zu verlangen. In der Wirtschaftskammer Kärnten hingegen wird das Wort „Ehrenamt“ offenbar völlig neu definiert: 1.600 Euro monatlich, hochgerechnet 96.000 Euro in einer Periode! Wir von AFWK fragen die Kammerführung direkt: Mit welcher rechtlichen und moralischen Rechtfertigung fließen solche Riesensummen aus den ZWANGSGEBÜHREN der Betriebe, wenn bis heute kein einziger Nachweis erbracht wird, was dafür gearbeitet wurde?
Skandalisierung der Entschädigungs-Explosion
WIESO VERFÜNFFACHT SICH DIE GAGE FÜR EIN WKO-EHRENAMT AUF 96.000 EURO – UND ALLE MÜSSEN SCHWEIGEN?
Früher waren für Aufwände rund 400 Euro üblich, heute stehen im Rechenmodell über 1.600 Euro im Monat auf dem Zettel. Das ist eine Bezüge-Explosion von über 300 Prozent für eine Funktion, die per Gesetz als ehrenamtlich gilt! Statt den beitragszahlenden Unternehmern offenzulegen, welche Stunden hinter dieser Geldlawine stecken, stellt die WKO stur und bezichtigt fragende Mitglieder des „RECHTSMISSBRAUCHS“. Was hat die Kammerspitze bei diesen 96.000 Euro zu verbergen?
Der 800-Euro-Stundensatz & Ehrenamts-Feigenblatt
96.000 EURO KASSIEREN UNTER DEM DECKMANTEL DES „EHRENAMTS“: WIESO ZAHLT DIE WKO 800 EURO PRO STUNDE?
Rechnet man die behauptete Entschädigung auf die wenigen tatsächlichen Sitzungen herunter, ergibt sich ein kalkulatorischer Stundensatz von unfassbaren 800 Euro! Das ist kein Ehrenamt mehr, das ist ein beitragsfinanziertes Spitzengehalt. Wieso müssen Kärntens Gewerbetreibende in der tiefsten WIRTSCHAFTSKRISE ein derart teures System querfinanzieren, während die Kammer jeden Einblick in die echten Stunden- und Rechenschaftsberichte verweigert?
Juristischer Zynismus & Ehrenamt
WIESO FORDERT DIE WKO VON ALLEN BETRIEBEN BELEGE, ZAHLT ABER 96.000 EURO FÜRS „EHRENAMT“ OHNE NACHWEIS?
Bei jeder Betriebsprüfung drohen Strafen, wenn ein Rechnungsbeleg fehlt – aber die Kärntner Kammerführung verteilt 96.000 Euro Beitragsgeld an einen Funktionär, ohne dem Zahlenden auch nur einen einzigen LEISTUNGSNACHWEIS vorzulegen! Wer das Verfassungsrecht auf Informationsfreiheit nutzt, um diese Ehrenamts-Summen zu hinterfragen, wird geklagt und als „MISSBRAUCHER“ abgestempelt. Wir brechen dieses System der Intransparenz!